 |
|
 |
|
|
|
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Seite 3) |
|
§7 Haftungsbedingungen |
| |
a) Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher
Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit)
b) Darüber hinaus besteht eine Haftung nur, soweit der Schaden durch eine
Krafthaftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung abdeckbar ist.
c) Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen schuldhaft hervorgerufenen Schäden.
Insbesondere für Schäden die durch einer unsachgemäßige Anbringung
durch Blumendekorationen und Dekorationsgegenstände entstehen und in anderer
als in abgesprochener Weise angebracht worden sind.
d) Der Mieter haftet ebenfalls für aussergewöhnliche Verschmutzung oder Schäden,
die durch unsachgemäßes Verhalten seinerseits innerhalb und ausserhalb des Fahrzeuges
entstehen. Der Vermieter kann noch innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des
Fahrzeugs Mängel/ Schäden beanstanden.
|
|
§8 Versicherungsschutz |
| |
Das Fahrzeug ist in der gesetzlichen Rahmenhaftpflicht versichert.
Eventuelle Schäden über diesen Rahmen hinausgehend können beim
Vermieter nicht geltend gemacht werden.
|
|
§9 Gerichtsstand |
| |
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag
ist der Sitz des Vermieters. Für den Fall, dass ein Mieter keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, oder wenn der Mieter Vollkaufmann ist,
gilt als vereinbarter Gerichtstand für alle der Sitz des Vermieters (Hamburg).
|
|
§10 Teilunwirksamkeit |
| |
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.
In diesem Fall geltend diejenigen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel
am nächsten kommen.
|
|
zurück Seite 2 |
|
 |
|
|