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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2001)
§1 Vertragsverhältnis
  a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Kraftfahrzeugen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
b) Die Tarifliste und die schriftliche Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§2 Pflichten Vermieter und Mieter
  a) Der Vermieter hat für den vereinbarten Zeitraum einen verkehrssicheres und technisch gebrauchstaugliches Fahrzeug inkl. Chauffeur zur Verfügung zu stellen.
b)Grundsätzliche vertragliche Verpflichtungen bestehen aus folgenden Leistungen:
I. Fahrt zum Blumenhändler, II. Abholen des Brautpaares, III. Fahrt zur Kirche oder zum Standesamt, IV. Fahrt zum Phototermin, V. und zur Gaststätte. Weitere Leistungen auf Anfrage, Preise nach Absprache.
c) Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Mieter wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht für die Mietzeit ein vergleichbares Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erhält der Mieter alle bisher geleisteten Zahlungen zurück. Das Geltenmachen von daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d) Fahrberechtigt sind ausschließlich die vom Vermieter eingesetzten Fahrer.
e) Der Chauffeur wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der Mietzeit verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, oder das Risiko besteht das Fahrzeug oder Fahrgäste zu schaden kommen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
f) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
g) Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher Fahrzeuge. Bei Nichteinhaltung behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die Kosten für die Reinigung und Geruchsneutralisation des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen. Kosten für eventuelle Schäden an Sitzen etc. trägt der Mieter in voller Höhe. Sollte das Fahrzeug infolge dieser Umstände, dem Vermieter für andere nachweisbarer Einsätze nicht zur Verfügung stehen, haftet der Mieter bis zur Tagesgebühr.

§3 Mietpreis
  a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Tarifliste.
b) Bei Pauschalvereinbarungen oder Sondertarifen gilt der vertraglich vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise der jeweils gültigen Tarifliste berechnet.
c) Alle Preise schließen Öl, Wartungskosten und Versicherung mit ein.
d) Die Kilometerstände beginnen ab Standort des Mietfahrzeuges und enden auch dort. Alle nicht Pauschal laut Tarifliste abgedeckten km werden zusätzlich anhand der gültigen Tarifliste pro km in Rechnung gestellt.
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