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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.07.2001) |
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§1 Vertragsverhältnis |
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a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung
von Kraftfahrzeugen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
b) Die Tarifliste und die schriftliche Leistungsbestätigung sind Bestandteil
der Vertragsbedingungen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Reservierungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
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§2 Pflichten Vermieter und Mieter |
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a) Der Vermieter hat für den vereinbarten Zeitraum einen verkehrssicheres und
technisch gebrauchstaugliches Fahrzeug inkl. Chauffeur zur Verfügung zu stellen.
b)Grundsätzliche vertragliche Verpflichtungen bestehen aus folgenden Leistungen:
I. Fahrt zum Blumenhändler, II. Abholen des Brautpaares, III. Fahrt zur Kirche oder zum
Standesamt, IV. Fahrt zum Phototermin, V. und zur Gaststätte. Weitere Leistungen
auf Anfrage, Preise nach Absprache.
c) Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen,
höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen nicht
erfüllen können, so hat der Mieter wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges keinen Anspruch
auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht für die Mietzeit ein vergleichbares
Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erhält der
Mieter alle bisher geleisteten Zahlungen zurück. Das Geltenmachen von daraus
abgeleiteten Schadensersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d) Fahrberechtigt sind ausschließlich die vom Vermieter eingesetzten Fahrer.
e) Der Chauffeur wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während
der Mietzeit verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen,
wenn diese gegen rechtliche Vorschriften verstoßen, oder das Risiko besteht das
Fahrzeug oder Fahrgäste zu schaden kommen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
f) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
g) Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher Fahrzeuge. Bei Nichteinhaltung behält sich
der Vermieter vor, dem Mieter die Kosten für die Reinigung und Geruchsneutralisation
des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen. Kosten für eventuelle Schäden an Sitzen etc.
trägt der Mieter in voller Höhe. Sollte das Fahrzeug infolge dieser Umstände, dem
Vermieter für andere nachweisbarer Einsätze nicht zur Verfügung stehen, haftet der
Mieter bis zur Tagesgebühr.
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§3 Mietpreis |
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a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Tarifliste.
b) Bei Pauschalvereinbarungen oder Sondertarifen gilt der vertraglich vereinbarte
Preis für die vereinbarte Mietzeit.
Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise der jeweils gültigen
Tarifliste berechnet.
c) Alle Preise schließen Öl, Wartungskosten und Versicherung mit ein.
d) Die Kilometerstände beginnen ab Standort des Mietfahrzeuges und enden auch dort.
Alle nicht Pauschal laut Tarifliste abgedeckten km werden zusätzlich anhand der
gültigen Tarifliste pro km in Rechnung gestellt.
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